Jüdischer Friedhof
Bet Olam, ein Haus für die Ewigkeit
Als am 27. Mai 1814 Vertreter:innen der jüdischen Gemeinde das Gesuch an die oldenburgische Regierung richteten, einen Friedhof in der Sandstraße in Osternburg zu errichten, lebten rund 700 Menschen jüdischen Glaubens im gesamten Oldenburger Land. Sämtliche Bestattungen Oldenburger Juden hatten seit Beginn des 18. Jahrhunderts bis dahin in Varel-Hohenberge stattgefunden.
Die jüdische Geschichte im Oldenburger Land ist im 19. Jahrhundert eng mit der Regierungspolitik des Landes verbunden. Während Herzog Peter Friedrich Ludwig (Regierungszeit 1785–1829) grundsätzlich als Aufklärer seiner Epoche gilt, so zeigen sich in seinem Umgang mit der jüdischen Bevölkerung seines Landes Ambivalenzen. Nachdem die französische Besatzungszeit nahezu eine rechtliche Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung erzeugt hatte, führten die Anordnungen des Herzogs ab 1815 zu einer Wiederherstellung (Restauration) vor-französischer Verhältnisse in vielen Bereichen. Eine „Judenverordnung“ im Jahr 1827 verfügte schließlich für das Land Oldenburg eine im europäischen Kontext betrachtet äußerst restriktive Gesetzeslage. Der Zuzug jüdischer Menschen in das Oldenburger Land sollte verhindert werden und Eheschließungen waren von den Behörden zu genehmigen. Doch auf der anderen Seite richtete derselbe Fürst zwei Jahre später das erste Landesrabbinat ein. Erst unter dem nachfolgenden Großherzog Paul Friedrich August (Regierungszeit 1829–1853) wurde ein Kurs der allgemeinen, umfassenderen Liberalisierung eingeschlagen.
Über die Situation in der Stadt Oldenburg berichtete die „Allgemeine Zeitung des Judentums“ am 1. Januar 1846:
„[…] Es giebt vielen Kastengeist in Oldenburg, aber so gut wie gar keinen Judenhass. Da haben wir eine sehr löbliche und in Deutschland seltene Eigenschaft als Ausgleichung für eine schlimme. Allerdings fordern die Oldenburger Juden solche Abneigung auch keineswegs heraus. Ihr Bildungsstandpunkt ist freilich durchschnittlich nicht hoch, aber es fehlt zum Glück die Rohheit den untern jüdischen Volksklassen, wie sie sich zum Beispiel in Hamburg und Frankfurt a.M. findet ...
Den herzlichen Umgang zwischen Christen und Juden hindern in Oldenburg nicht jene gehässigen, mit der Muttermilch eingesogenen Vorurtheile, die sich an anderen Orten als unübersteigliche Schranken zwischen beiden Konfessionen aufthürmen. Die Zahl der Juden in der Residenz ist freilich sehr klein … sie verschwinden ganz in der Masse der Bevölkerung. Die Haltung der Regierung hinsichtlich der Juden zeigt einen seltsamen Kontrast. Ungehindert dürfen sie jedes Gewerbe, jedes Handwerk treiben und das Zunftwesen schließt auch für sie die Meisterschaft, vollkommene Selbstständigkeit und Zwanglosigkeit nicht aus. Juden können nicht minder in den Staatsdienst eintreten ... der Landrabbiner selbst ist Staatsdiener und wird aus der Landeskasse besoldet. Der Großherzog ist den Juden sehr freundlich gesinnt; er äußerte oft sein Vergnügen an jedem intellektuellen und äußerlichen Fortschritt, den sie machen. … Der menschliche Sinn und die helle Anschauungsweise des Großherzogs für alle Dinge wird hoffentlich auch das Schutzverhältnis seiner israelitischen Untertanen in ein unbedingt staatsbürgerliches verwandeln. [...]“
Bereits im 18. Jahrhundert ist belegt, dass einzelne jüdische Familien in der Stadt lebten. Um 1820 waren um die 80 Juden in der Stadt Oldenburg zuhause und 1905 waren es bereits 265. Die Entstehung des jüdischen Friedhofs an der heutigen Dedestraße (ehemals Sandstraße) zeigt die Verstetigung und Etablierung jüdischen Lebens in der Stadt auf.
Betrachtet man einen der fundamentalsten israelitischen Glaubensgrundsätze, die Unantastbarkeit der Totenruhe, und nimmt dazu den lebensbejahenden Charakter eines jüdischen Friedhofs, der als „guter Ort“ oder „Haus der Ewigkeit“ (Bet Olam) bezeichnet wird, dann muss die Eröffnung dieses Ortes für die jüdische Gemeinde ein Tag der großen Freude gewesen sein.
Bereits im September 1814 wurde auf dem Friedhof die erste Beisetzung vollzogen, im Jahr 1862 konnte durch Zukauf das Gelände auf die heutige Größe von 2.259 Quadratmetern vergrößert werden. Der Synagogengemeinde Oldenburg schlossen sich zahlreiche Orte an und gründeten eigene Friedhöfe, so ab 1858 Elsfleth, Kirchhatten, Neuenbrok, Osternburg und Zwischenahn, ab 1927 auch Rastede, Wardenburg und Westerstede.
Eine architektonische Besonderheit des Oldenburger Friedhofs stellt sicherlich seine Trauerhalle dar. Im Jahre 1917 formulierte der damalige Landesrabbiner Dr. David Mannheimer zum ersten Mal die Idee, eine Trauerhalle zu errichten. 1921 konnte der Bau dann umgesetzt werden.
Über die Einweihung der Halle berichtete die Zeitung „Nachrichten für Stadt und Land“ am 2. Mai 1921:
„[…] Sie stellt einen achtseitigen Kuppelbau mit Vor- Und Rückbau dar und lehnt sich an kleinasiatisch-syrische Motive an. Der Eingang ist zu einer Vorhalle ausgebildet. Spruchverse zieren im Innern die Wände. An der Ostseite ist ein (sic!) prachtvolle Glasmalerei (von Rohde – Bremen) enthaltendes Fenster angebracht. Man sieht im Vordergrund einer Landschaft, umstrahlt von glutrotem Abendsonnenschein, einen müde dahingesunkenen Greis, der weiß, dass sein Leben zur Neige geht, der aber erfüllt ist von dem Glauben, dass ein schöneres Leben dem irdischen Dasein folgen wird. […] Ihre gefälligen (sic!) Formen, das leuchtende Rot ihrer Dächer, das blendende Weiss ihrer Wände und der grüne Hintergrund der hohen Kirchhofsbäume verschmelzen sich zu einem harmonischen Gesamtbilde.“
Zwischen 1933 und 1945 wurde der jüdische Friedhof Ziel von Verwüstungen und Schändung. Im Mai 1935 zerstörten Täter mehrere Grabsteine auf dem Friedhof. Nach der Pogromnacht am 10. November 1938 wurden Einrichtungsgegenstände der Trauerhalle verbrannt und das Buntglasfenster zerstört – nur die massive Bauweise des Gebäudes verhinderte eine vollständige Vernichtung des Gebäudes.
In den Jahren 1941 bis 1943 wurden von den nationalsozialistischen Behörden auch nichtjüdische Personen auf dem Friedhof zwangsbestattet. Es handelte sich hierbei um mehrheitlich russische Zwangsarbeiter:innen, Kriegsgefangene und Zivilinternierte, aber auch um vier Menschen polnischer, drei Menschen ukrainischer und eine Person unbekannter Herkunft, die aus dem Oldenburger Zwangsarbeiterlager hierher verbracht und „bestattet“ wurden. Seit Juni 2021 gibt es ein Erinnerungszeichen mit den Namen der Opfer, die dort von den Nationalsozialisten verscharrt worden sind. Mit diesem Mahnmal soll ihnen ein würdiges und namentliches Gedenken gegeben werden, schreibt die „Jüdische Gemeinde zu Oldenburg“ im einem Faltblatt mit Informationen über den Friedhof.
In den Jahren 2011, 2013 und 2015 kam es zuletzt wieder zu Schmierereien und Schändungen auf dem inzwischen alten jüdischen Friedhof (seit 2000 existiert ein neuer Friedhof im Ortsteil Bümmerstede). Der Friedhof stellt heute einen der außergewöhnlichsten Orte der jüdischen Gemeinschaft Oldenburgs dar, kultur- und stadthistorisch ist sein Wert herausragend. Vom letzten Oldenburger Landesrabbiner und Oldenburger Ehrenbürger Leo Trepp ist aus dem Jahre 1970 der Ausspruch überliefert: „Hier allein war noch Gemeinschaft, die Gemeinde bestand nicht mehr.“
Text: Dr. Steffen Wiegmann
Weitere Informationen zur Geschichte des alten Jüdischen Friedhofs, zu den Öffnungszeiten und zur Jüdischen Gemeinde zu Oldenburg finden sie hier:
Schmid, Martin J.: Bet Olam – Haus der Ewigkeit. Der alte jüdische Friedhof zu Oldenburg. Oldenburg 2021
Obenaus, Herbert: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen. Bd. 2. Göttingen 2005. S. 1172-1196